Infos zu den Übernachtungspauschalen 2014 - 2024 für Deutschland und für das Ausland mit Online Berechnung.
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Die Übernachtungspauschale in Deutschland beträgt im Inland gem. § 7 Bundesreisekostengesetz (BRKG) 20 Euro pro Übernachtung. Seit 2008 dürfen Arbeitnehmer und Selbständige nur noch die tatsächlichen bzw. nachgewiesenen Übernachtungskosten aber nicht mehr die Übernachtungspauschalen als Werbungskosten bzw. Betriebskosten abziehen. Die Übernachtungspauschalen sind aber weiterhin wichtig für den steuerfreien Ersatz durch den Arbeitgeber.
Die Übernachtungspauschalen lassen sich auf dieser Seite für 2014 - 2024 berechnen. Die Pauschalen können steuer- und sozialversicherungsfrei vom Arbeitgeber and den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Alternativ lassen sich auch die tatsächlichen Kosten steuerfrei ersetzen bzw. als Werbungskosten abziehen. Bei Übernachtungen im Ausland gelten höhere Pauschalen. Für die Richtigkeit der Berechnung der Übernachtungspauschalen wird keine Gewähr übernommen.
Neben den Übernachtungspauschalen lassen sich auch Pauschalen für den Verpflegungsmerhaufwand (VMA) erstatten. Die Kosten zzgl. VMA sind gegebenenfalls um das in der Hotelrechnung enthaltene Frühstück, Mittagsessen oder Abendessen zu kürzen. Sind die Kosten für die genannten Mahlzeiten nicht explizit aus der Rechnung zu erkennen, so sind für das Frühstück 20% und die beiden anderen Mahlzeiten (Mittag- und Abendessen) jeweils 40% von den jeweiligen Verpflegungspauschalen (für 24 Std) abzuziehen. Um die Kürzungspauschalen zu ermitteln, kann hier zudem der Verpflegungsmehraufwand (VMA) ermittelt werden. Außerdem finden Sie dort die Übernachtungspauschalen für das Ausland mit Berechnungsmöglichkeit.